Allgemeine Geschäftsbedinungen  WinterCard

1. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden Inhaber der Nationalpark WinterCard (NPWC) und beruhen auf der Vereinbarung zwischen der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern GmbH (FNPHT) und den teilnehmenden Betrieben im Rahmen der Kooperation zur elektronischen Gästekarte NPWC.

2. DEFINITION Die NPWC gilt für alle Personen, die während der NPWC Saison (1. Dezember – 15. April) bei einem der teilnehmenden Beherbergungsbetriebe übernachten und die Voraussetzungen für die NPWC erfüllen (können bei der FNPHT angefragt werden). Die definierten Leistungen sind als solche gekennzeichnet und im Folder NPWC angeführt.

3. LEISTUNGSUMFANG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Inanspruchnahme der Leistungen führt ausschließlich zu einem Vertragsverhältnis zwischen den Inhabern der NPWC und dem NPWC Leistungspartner, welcher die Leistungen anbietet. Die Inhaber der NPWC nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Betriebszeiten einiger Partner, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht mit dem gesamten Zeitraum der NPWC Saison decken. Bei manchen Betrieben kann es aus Kapazitätsgründen auch zu längeren Wartezeiten kommen, manche Leistungen können nur nach Voranmeldung in Anspruch genommen werden.

Die Inhaber einer NPWC erklären sich mit den angegebenen Öffnungs- bzw. Geschäftszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der NPWC Leistungspartner einverstanden und verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn die angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden. Die NPWC Leistungspartner haften zudem nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für allenfalls mitgeführte Garderobe oder sonstige mitgeführte Wertgegenstände. Die Inhaber der NPWC nehmen des weiteren zur Kenntnis, dass die FNPHT berechtigt ist, die Vereinbarung mit den einzelnen NPWC Leistungspartnern aus wichtigen Gründen auch während der Saison bzw. Vertragsdauer und damit unter Umständen während der Gültigkeit der einzelnen Gästekarten zu beenden. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber der FNPHT oder dem NPWC Beherbergungsbetrieb geltend gemacht werden.

4. AUSGABE DER GÄSTEKARTE Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, den Gast elektronisch zu melden und ihm für die Dauer des Aufenthaltes die Gästekarte NPWC auszuhändigen.

5. NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT / BESCHÄDIGUNG / VERLUST Die NPWC ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Sie darf also nur von jener Person benützt werden, deren Name auf der Karte steht bzw. im Strichcode gespeichert ist. Bei Nichtinanspruchnahme kann kein Ersatz geleistet werden. Verlust, Beschädigung oder technische Mängel sind dem NPWC Beherbergungsbetrieb unverzüglich anzuzeigen. Dem Gast wird umgehend eine neue NPWC ausgestellt. Mit der Ausstellung der neuen Gästekarte verliert die verlorene bzw. beschädigte Karte sofort ihre Gültigkeit.

6. GÜLTIGKEIT Die elektronische Gästekarte gilt ab dem Datum der Anreise bis zum Datum der Abreise und verliert dann ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit wird von den Partnerbetrieben geprüft (siehe dazu auch Punkt 2 dieser Vereinbarung).

7. VERWENDUNG Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine NPWC vor, die vom NPWC Leistungspartner durch ein Akzeptanzgerät, oder durch bloße Sichtprüfung mit Notiz der Kartennummer und dem Namen des Inhabers auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft wird.

8 MISSBRAUCH Bei missbräuchlicher Verwendung der NPWC sind die NPWC Leistungspartner berechtigt und verpflichtet die Gästekarte ersatzlos einzuziehen. Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte. Bei Diebstahl oder Verlust ist er verpflichtet, diesen Vorfall prompt dem NPWC Beherbergungsbetrieb oder der FNPHT unter T +43 6562 40939 oder an ferienregion@nationalpark.at zu melden.

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DER FNPHT Die Inhaber der NPWC nehmen zur Kenntnis, dass die FNPHT lediglich für die Abwicklung zwischen den Inhabern der NPWC und den NPWC Leistungspartnern bzw. den NPWC Beherbergungsbetrieben zuständig ist. Die Inhaber der NPWC verzichten gegenüber der FNPHT auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch und zwar unabhängig davon, ob nun dem NPWC Leistungspartner bzw. dem NPWC Beherbergungsbetrieb bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die FNPHT nicht für einen derartigen Schadensfall haftet, zumal weder die NPWC Leistungspartner noch die NPWC Beherbergungsbetriebe Gehilfen, Mitarbeiter oder Angestellte der FNPHT sind. Ebenso steht den Inhabern der NPWC gegenüber der FNPHT kein Schadenersatz für den Fall zu, dass allfällige in der Broschüre angeführte Leistungen von den NPWC Leistungspartnern nicht erfüllt werden.

10. GERICHTSSTAND Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der NPWC bzw. allfälliger Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zell am See sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

11. DATENSCHUTZ Mit Inanspruchnahme der NPWC stimmt der Inhaber der Gästekarte der Verwendung seiner gespeicherten Adressdaten zu internen Verarbeitungszwecken im Sinne der europäischen Datenschutzrichtlinie (EU 2016/679) durch die FNPHT ausdrücklich zu.